Gelbfieberimpfung

Unsere Praxis ist vom Niedersächsischen Sozialministerium für die Durchführung von Gelbfieberimpfungen zugelassen.
Die Gelbfieberimpfung ist Bestandteil unserer reisemedizinischen Beratung. Sie ist erforderlich, wenn Sie in ein Land reisen wollen, das bei der Einreise darüber einen Nachweis verlangt. Auch wenn Sie dort nur umsteigen, kann es sein, dass bei der Einreise im Zielland der Nachweis gefordert wird. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Reiseveranstalter, von der Fluggesellschaft oder über die Homepage des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung.

Gelbfieber ist eine hochansteckende, von Stechmücken übertragene Viruserkrankung, welche den seuchenrechtlichen Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterliegt. Schutz bietet eine lebenslang wirksame einmalige Impfung, die in der Regel gut verträglich ist. Einschränkungen gibt es für Kleinkinder und Personen über 65 Jahre, die Einzelheiten können Sie im Internet nachlesen oder bei uns erfragen. Das Procedere ist von der WHO reglementiert. Die Gültigkeit des Gelbfieber-Impfdokumentes beginnt am zehnten Tag nach der Impfung.

Vor der Impfung müssen Sie dieses Merkblatt zur Kenntnis genommen haben und die schriftliche Einwilligung unterschreiben, womit Sie dokumentieren, dass Sie gesund sind und keine weiteren Fragen zur Impfung haben.

Vor der Impfung findet eine Untersuchung statt, in der festgestellt wird, ob bei Ihnen Kontraindikationen für die Impfung bestehen. Nach der Impfung erhalten Sie einen internationalen Impfausweis, der für Gelbfieber ab dem zehnten Tag nach der Impfung weltweit gültig ist und bei der Einreise vorgelegt werden muss. In diesem internationalen Impfausweis können auch andere Impfungen dokumentiert werden.

Kosten

Die Kosten für die Gelbfieberimpfung und die vorhergehende Impftauglichkeitsuntersuchung sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Alle Untersuchungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und dem im Einzelfall nötigen Aufwand bis zur abschließenden Klärung der Impftauglichkeit zu fairen Konditionen abgerechnet. Krankenkassen haben teilweise Erstattungsregelungen, die wir aber bei über 100 Krankenkassen und ständigen Änderungen nicht überschauen können. Rufen Sie einfach die Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse an. Die Untersuchungskosten bezahlen Sie bei uns sogleich in bar oder per Karte. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden, erfolgt von diesem gewöhnlich die Kostenübernahme.

Privatpatienten können eine qualifizierte Honorarrechnung für eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung erhalten und bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Zur Orientierung: Eine Standard-Untersuchung einschließlich Impfung + Impfstoff + WHO-Impfausweis bei einem „üblichen gesunden Erwachsenen“ kostet bei uns derzeit etwa 135 EUR. Eine weitergehende reisemedizinische Beratung, insbesondere auch zur Malaria-, Chikungunya- und Denguefieberprophylaxe, ist darin nicht enthalten. Auch diese Beratung und ggf. die nötigen Rezepte und Impfungen erhalten Sie fachkompetent bei uns. Die Kosten dafür sind individuell abhängig von Reiseziel, -zeit und -dauer sowie schon vorhandenen Impfungen. Sie können diese mit obigen Angaben gern auch schon vorab per E-Mail erfragen. Sofern Sie bereits in unserem Praxisverwaltungssystem registriert sind, können Sie sich selbst hier einen freien Termin bei Herrn Dr. Eberl, Frau Dr. Günther oder Frau Berger auswählen. Ansonsten rufen Sie gern an oder schreiben uns eine E-Mail für die Terminvergabe.