Flugmedizin

Wir begleiten und begutachten als eine zertifizierte fliegerärztliche Untersuchungsstelle ca. 150 Privat- und Berufspiloten pro Jahr.

In unserer Praxis sind Herr Dr. Eberl und Frau Berger vom Luftfahrt Bundesamt anerkannte Flugmedizinische Sachverständige der Klasse 1. Herr Dr. Eberl ist darüber hinaus von der Ärztekammer Niedersachsen ermächtigt für die Weiterbildung Flugmedizin von Fachärzten. Flugmedizinische Sachverständige führen Tauglichkeitsuntersuchungen für Piloten, Luftsportgeräteführer und Kabinenpersonal durch. Die Untersuchungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die internationale Zivilluftfahrt (ICAO), nach den Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und des Luftfahrt-Bundesamtes.

Die aktuell gültigen Untersuchungsvorschriften können Sie in der Verordnung der EU ab Seite 175 hier und Änderungen hier nachlesen. Weitere Details zu den Tauglichkeitslimits in den verschiedenen Untersuchungsklassen finden sie in den Acceptable means of Compliance hier und hier. Fragen zum Ablauf der Untersuchung und administrative Fragen beantworten Ihnen gerne unsere Frau Gierke und Frau Asselmeyer. Medizinische Fragen besprechen Sie bitte mit Herrn Dr. Eberl und Frau Berger, gern telefonisch oder per E-Mail.

Untersuchungen für Lizenzen

Untersuchungen für Lizenzen nach EASA: Erstuntersuchungen Klasse 1 dürfen ausschließlich die Flugmedizinischen Zentren in Hamburg, Berlin, Frankfurt (2 x), Köln, Ettlingen, Stuttgart und Fürstenfeldbruck (bei München) durchführen. Eine Übersicht derzeit zugelassener Zentren finden Sie hier. Alle anderen Erst-, Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen für die Tauglichkeit erhalten Sie bei uns, einschließlich der Sondergenehmigungsverfahren: Durchführung von weitergehenden Überprüfungen der Tauglichkeit nach § 24c LuftVZO für die Klassen 1, 2 und LAPL:

Tauglichkeitsklasse 1

  • Flugzeugführer – ATPL (A), CPL (A)
  • Führer von Hubschraubern – ATPL (H), CPL (H)
  • Luftschiffführer
  • Flugingenieure
  • Flugtechniker auf Hubschraubern der
  • Polizei des Bundes und der Länder

Tauglichkeitsklasse 2

  • Führer von Flächenflugzeugen – PPL (A)
  • Führer von Hubschraubern – PPL (H)
  • Führer von Segelflugzeugen – SPL
  • Freiballonführer gewerblich und privat – BPL
  • Parabelflüge

Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, engl. „Light Aircraft Pilot Licence“ (LAPL)

  • LAPL (A) (Aeroplane)
  • LAPL (H) (Hubschrauber)
  • LAPL (S) (Segelflugzeug)
  • LAPL (B) (Ballon)

Tauglichkeitsuntersuchung für Kabinenpersonal

Es ist also der Aussteller und der Umfang Ihrer Lizenz (bei mehreren die Höchstwertige) für die Art des Medicals zu berücksichtigen.

Benötigte Unterlagen gemäß EASA für fliegerärztliche Untersuchungen:

  • persönlich unterschriebener Antrag im Original
  • gültiger Lichtbildausweis bei Verlängerungsuntersuchungen
  • letztes Tauglichkeitszeugnis
  • falls Sie schon eine Lizenz des LBA oder einer Landesluftfahrtbehörde besitzen, auch die persönliche Referenznummer, die jedem Piloten von der Behörde mitgeteilt wird. Achtung, diese Nummer steht nicht auf Ihrer Lizenz, kann aber von der Behörde per Fax oder Telefon angefordert werden.
  • falls vorhanden, die gültige oder abgelaufene Pilotenlizenz
  • bei Piloten mit Brille das letzte Brillenrezept mit den aktuellen Dioptrie-Werten. Bei der Untersuchung wird entschieden, ob und wann ein neuer Augenarztbefund nötig ist.
  • falls ein Sondergenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, die entsprechenden Unterlagen dazu
  • bei zwischenzeitlichen Erkrankungen entsprechende Untersuchungsergebnisse und Behandlungsberichte

Gültigkeitsdauer

Maximale Gültigkeitsdauer des Medicals Klasse 2

  • 5 Jahre bis vollendetes 40. Lebensjahr (aber max. bis zum 42. Lebensjahr)
  • 2 Jahre bis vollendetes 50. Lebensjahr (aber max. bis zum 51. Lebensjahr)
  • 1 Jahr ab 50. Lebensjahr

Maximale Gültigkeitsdauer des LAPL

  • 5 Jahre bis vollendetes 40. Lebensjahr (aber max. bis zum 42. Lebensjahr)
  • 2 Jahre ab vollendetem 40. Lebensjahr

Für die Durchführung einer Untersuchung ist ein Antrag erforderlich, den sie herunterladen und uns vorab per E-Mail schicken können:

  • Link für den Antrag auf Klasse 1 Untersuchung (Berufspiloten-Nachuntersuchung) hier
  • Erstuntersuchungen der Klasse 1 dürfen in Deutschland nur flugmedizinische Zentren durchführen.
    Übersicht der derzeit zugelassenen Zentren hier
  • Link für den Antrag auf Klasse 2-Untersuchung (Privatpiloten) hier
  • Link für den Antrag für eine LAPL-Untersuchung (Luftsportgeräteführer) hier
  • Link für den Antrag für eine Kabinenpersonal-Untersuchung hier

Bitte lassen Sie uns möglichst schon vorab den ausgefüllten Antrag auf ein Tauglichkeitszeugnis (siehe Link-Downloads) und die Kopien der obengenannten Papiere per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Dann können wir schon vor dem Untersuchungstag einen Teil der administrativen Arbeiten erledigen und damit Ihre Wartezeit bei uns verkürzen.

Sofern Sie schon in unserem Praxissystem registriert sind, können Sie selbst hier einen freien Termin bei Herrn Dr. Eberl oder Frau Berger auswählen. Ansonsten rufen Sie gern an oder schreiben uns eine E-Mail für die Terminvergabe.

Verlängerungsuntersuchungen ohne Verkürzung des jeweiligen maximalen Gültigkeitszeitraumes des Tauglichkeitszeugnisses können Sie, wie bekannt, schon innerhalb von 45 Tagen vor dem Ablaufdatum des vorhandenen Tauglichkeitszeugnisses durchführen. Diesen Zeitraum sollten Sie nutzen, um zur Klärung möglicher administrativer oder medizinischer Probleme genügend Zeit vor dem Ablauf des vorhandenen Tauglichkeitszeugnisses zu haben.

Kosten

Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Alle Untersuchungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und dem im Einzelfall nötigen Aufwand bis zur abschließenden Klärung der Tauglichkeit zu fairen Konditionen abgerechnet. Die Techniker-Krankenkasse zahlt für ihre Mitglieder eventuell einen Zuschuss für die luftsportmedizinische Untersuchung. Bitte fragen Sie in der zuständigen Geschäftsstelle nach. Auch andere Krankenkassen haben teilweise Erstattungsregelungen, die wir aber bei über 100 Krankenkassen und ständigen Änderungen nicht überschauen können. Privatpatienten können eine qualifizierte Honorarrechnung für eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung erhalten und bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Die Untersuchungskosten bezahlen Sie bei uns sogleich in bar oder per Karte. Für Berufspiloten ist oft der Arbeitgeber der Kostenträger und erhält eine Rechnung von uns. Diese Vorgehensweise müssen Sie allerdings vorher mit ihm vereinbaren.

Den Preis für die bei Ihnen notwendige Untersuchung können Sie per Telefon erfragen. Zur Orientierung: Eine Standard-Verlängerungsuntersuchung Klasse 2 oder LAPL bei einem „üblichen gesunden Antragsteller“ und zweijährigem Untersuchungsintervall kostet bei uns derzeit etwa 175 EUR.