Tauchtauglichkeitsuntersuchungen

Für Feuerwehrleute, Polizei, Berufs- und Sporttaucher sowie LKW-Fahrer führen wir die erforderlichen regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchungen durch.

Berufstaucher und Sporttaucher sowie die Angehörigen von Polizei und Feuerwehr benötigen zu Beginn ihrer Ausbildung und danach in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Für Berufstaucher gelten hier die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft und die einschlägigen Dienstvorschriften der Polizei und der Feuerwehr, worüber wir Ihnen gerne Auskunft geben können. Die nachstehenden Ausführungen gelten für Sporttaucher: In unserer Praxis führen wir die medizinische Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchern nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. (GTÜM) durch.

Neben einer ärztlichen Untersuchung ist auch eine Blutentnahme, ein Elektrokardiogramm, ein Urin- und ein Lungenfunktionstest Bestandteil der Untersuchung. Sind Sie älter als 40 Jahre, dann ist eine Ergometrie (Herz-Kreislauf-Belastungsuntersuchung auf dem Fahrrad) erforderlich.

Sofern Sie schon in unserem Praxisverwaltungssystem registriert sind, können Sie sich selbst hier einen freien Termin bei Herrn Dr. Eberl, Frau Dr. Günther oder Frau Berger auswählen. Ansonsten rufen Sie gern an oder schreiben uns eine E-Mail für die Terminvergabe.

Kosten

Die Kosten für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Alle Untersuchungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem im Einzelfall nötigen Aufwand bis zur abschließenden Klärung der Tauglichkeit zu fairen Konditionen abgerechnet. Die Techniker Krankenkasse zahlt für ihre Mitglieder eventuell einen Zuschuss für die sportmedizinische Untersuchung. Bitte fragen Sie in der zuständigen Geschäftsstelle nach. Auch andere Krankenkassen verfügen über eventuelle Erstattungsregelungen, die wir aber bei über 100 Krankenkassen und ständigen Änderungen nicht überschauen können.

Privatpatienten können eine qualifizierte Honorarrechnung für eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung erhalten und bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Die Untersuchungskosten bezahlen Sie bei uns sogleich in bar oder per Karte. Den Preis für die bei Ihnen notwendige Untersuchung können Sie per Telefon erfragen. Zur Orientierung: Eine Standard-Untersuchung bei einem „üblichen gesunden Antragsteller“ kostet bei uns derzeit bis 40 Jahre 84 EUR und über 40 Jahre 100 EUR.